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Finanzielle und steuerliche Erleichterungen

Finanzielle und steuerliche Erleichterungen

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Original abstract

Von der Kfz-Steuer fur ein auf den Namen des Patienten zugelassenes Kfz kann der Patient auf Antrag befreit werden, wenn er das Merkzeichen H (hilflos) oder aG (ausergewohnlich gehbehindert) oder B (blind) in seinem Schwerbehindertenausweis fuhrt. Er kann dennoch Freifahrten im offentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen. Eine Steuerermasigung von 50% erhalt er, wenn er in seiner Bewegungsfreiheit im Strasenverkehr erheblich beeintrachtigt oder gehorlos ist (Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flachenaufdruck). Die unentgeltliche Beforderung mit offentlichen Verkehrsmitteln ist dann allerdings nicht mehr moglich. Man muss sich also fur die eine oder andere Moglichkeit entscheiden. Ubrigens, das Auto muss auf den Patienten zugelassen sein, er selbst muss jedoch nicht die Fahrererlaubnis besitzen! Das Auto darf nur zu seiner Beforderung genutzt werden! Antrage sind an die Kfz-Zulassungsbehorde oder direkt an das Finanzamt zu leiten.

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