Integrierte Versorgung des Morbus Parkinson
Integrierte Versorgung des Morbus Parkinson
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Original abstract
Die Diagnostik und Therapie des M. Parkinson stellt fur den behandelnden Arzt haufig eine Herausforderung dar und erfordert insbesondere im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung eine Spezialisierung, da mittlerweile Behandlungsverfahren wie beispielsweise die Tiefe Hirnstimulation oder Medikamentenpumpentherapie zur Verfugung stehen, die nur in spezialisierten Zentren angeboten werden konnen. Um eine qualitativ moglichst hochwertige und effektive Behandlung des M. Parkinson zu gewahrleisten, besteht somit der Bedarf einer „sektorenubergreifenden“ als auch „facherubergreifenden“ Kooperation und Vernetzung zwischen einzelnen Leistungserbringern. Grundlage hierfur konnen integrierte Versorgungsvertrage (IV-Vertrage) sein, die durch den § 140 SGB ff. gesetzlich geregelt sind. Trotz dieser bestehenden Moglichkeiten hat sich das IV-Modell in der Parkinson-Behandlung bislang nicht etabliert. So existieren bislang nur vereinzelte regionale IV-Konzepte beim M. Parkinson. Lediglich das IV-Modell zur videobasierten Parkinsontherapie ist bundesweit uber einen Rahmenvertrag des Berufsverbandes Deutscher Neurologen (BDN) geregelt.