Zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit bei Morbus Parkinson
Zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit bei Morbus Parkinson
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Original abstract
ZusammenfassungNeben den motorischen Einschränkungen bei M. Parkinson können eine Reihe weiterer Symptome potenziell die Fahreignung (Fahrtauglichkeit) beeinträchtigen, darunter Störungen des visuellen Systems, neuropsychologische Defizite sowie Veränderung der Vigilanz und des Schlafes. Außerdem ist die Fahrsicherheit (Fahrtüchtigkeit) zu berücksichtigen, die durch Einnahme bestimmter in der Parkinsonbehandlung verwendeter Medikamente beeinträchtigt sein kann. Der Arzt ist verpflichtet seine Patienten über die Fahreignung aufzuklären. Schwierig ist dabei, dass es keine objektiven, allgemeinverbindlichen Testverfahren zur Beurteilung der Fahreignung gibt. Zwar gibt es Hinweise zur Fahreignung bei Parkinson-Syndromen in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und in den Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen. Die Beurteilung der Fahreignung muss sich jedoch immer am Einzelfall und an einer konkreten Fahrsituation orientieren. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die für die Fahreignung relevanten Symptome bei M. Parkinson, die rechtlichen Aspekte der Aufklärung und praktische Hinweise zum Vorgehen bei unklaren Fällen.